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Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Der Vertrag tritt bei Anmeldung (mündlich, telefonisch, SMS oder online) in Kraft und endet automatisch nach bestandener praktischer Führerprüfung. Die Fahrschule verpflichtet sich, den Fahrschülern unter den nachstehenden Bedingungen eine einwandfreie und ordnungsgemässe Ausbildung zu bieten, welche den Anforderungen des Schweizerischen Strassenverkehrsgesetzes für die Zulassung von Personen zum Strassenverkehr entspricht.
     

  2. Ziel ist die Erlangung des Führerausweises für die Kategorie B (Auto), gemäss den Schweizerischen Prüfungsanforderungen für die theoretische und praktische Führerprüfung der Vereinigung der Strassenverkehrsämter (ASA).
     

  3. Der Abschluss des Ausbildungsvertrages stellt keine Garantie für die Erlangung des Führerausweises dar insbesondere dann nicht, wenn der Fahrschüler von sich aus zu früh an die praktische Prüfung möchte.
     

  4. Kurse: Kurs-Abmeldungen müssen spätestens 5 Werktage vor Kursstart per Mail an info@nue-drive.ch gemeldet werden, ansonsten wird der Kurs vollumfänglich in Rechnung gestellt. Kurse werden erst ab einer bestimmten Teilnehmeranzahl (VKU: 4 Teilnehmer, Nothelferkurse 6 Teilnehmer, CZV 8 Teilnehmer, PGS 3 Teilnehmer) durchgeführt. Kurse können kurzfristig abgesagt werden.
     

  5. Motorrad-Grundkurs PGS: Anforderungen für die Teilnahme - Geprüfter Schutzhelm (geprüft nach ECE Reglement 22) 
    -Motorradstiefel oder hohe Schuhe mit Knöchelschutz -Motorradhandschuhe -Motorradhose -Motorradjacke.
    Der Kurs kann wetterbedingt kurzfristig abgesagt werden.

     

  6. Eine Fahrstunde genannt auch Fahrlektion dauert 45 Minuten und besteht aus: Begrüssung, Orientierung, Instruktionen, praktischem Fahren, Schlussbesprechung und neuer Terminfindung.
     

  7. Verspätung: Verspätungen seitens Fahrschüler/in gehen zu Lasten des/der Schülers/Schülerin. Verspätungen seitens Fahrlehrer werden nachgeholt. Beide Parteien verpflichten sich, bis 15 Minuten nach dem vereinbarten Termin zu warten.
     

  8.  Versäumnis: Versäumte Fahrlektionen werden vollumfänglich verrechnet.
     

  9. Absagen: Vereinbarte Fahrlektionen müssen mindestens 48 Stunden und 2 Arbeitstage (Sonn- und allgemeine Feiertage gelten nicht) im Voraus abgemeldet werden, sonst werden sie verrechnet. Eine Absage per SMS oder E-Mail gilt erst akzeptiert wenn dies von uns bestätigt wird. Zu spätes Erscheinen oder eine nicht rechtzeitige Abmeldung von vereinbarten Terminen gehen zu Lasten des Fahrschülers. Unabhängig vom Grund der Absage. Bei Krankheit muss das Arztzeugnis innerhalb von 48 Stunden eingereicht werden (telefonisch ausgestellte Arztzeugnisse werden nicht akzeptiert).
     

  10. Der gültige Lernfahrausweis ist zu jeder Fahrstunde mitzuführen und vor der Lektion vorzuweisen. Ohne gültigen Lernfahrausweis wird die Stunde mit Kostenfolge abgesagt. Ebenfalls zwingend sind fest schliessende Schuhe sowie Brille/Kontaktlinse sofern die Auflage 01 im Lernfahrausweis vermerkt ist.
     

  11. Fahrlektionen und Abonnemente sind jeweils bei Beginn der Lektion zu bezahlen. 
     

  12. Abonnemente sind Vergünstigungen und werden nur bei Vorauszahlung erstattet. Fahrstunden, die nicht im Voraus bezahlt wurden, gelten als Einzellektionen. Nicht eingelöste Fahrstunden eines Abonnements nach bestandener Führerprüfung werden dem Fahrschüler zurückvergütet. Die nicht eingelösten Fahrstunden werden auf das nächst kleinere Abonnement zurückgerechnet. Der evtl. entstandene Übertrag wird ausbezahlt. Die Gültigkeit eines Abonnements endet nach 2 Jahren.
     

  13. Die Preise können jederzeit auf unserer Website eingesehen werden. Wir behalten uns das Recht vor, diese jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern. 
     

  14. Die Administrationspauschale und Fahrschulversicherung ist ab der ersten Fahrstunde obligatorisch und bei Beginn der Ausbildung zu bezahlen. 
     

  15. Sollten gegen Ende der Ausbildung mehrere Fahrstunden noch nicht bezahlt sein so sind dieses spätestens am Prüfungstag selber zu bezahlen. Ansonsten verweigert die Fahrschule die Prüfungsbegleitung. Die daraus entstanden Kosten gehen zu Lasten des Fahrschülers.

 

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